Wichtige Rechtsprechung zum SGB II – Anspruch von Unionsbürger*innen: Verlängerung der Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus bei Mutterschutz, weitere Anspuchsbegründung durch fiktives Aufenthaltsrecht nach AufenthG

1. Die Zeit des Mutterschutzes wird nicht auf die Dauer des fortwirkenden Arbeitnehmer*innenstatus angerechnet, sondern diese Fortwirkung verlängert sich über sechs Monate hinaus um die Dauer der Mutterschutzzeit. Auch während der Mutterschutzzeit besteht Anspruch auf...