Die Spielplatz-Initiative

  • gefördert werden Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren, zu ergänzen oder diesen neuzugestalten
  • Grundbedingung ist, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist
  • antragsberechtigt sind
    • Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereine sowie privat engagierte Einzelpersonen
    • Kommunen/ kommunale Träger sowie private Unternehmen, wenn sie den Förderbedarf begründen können und garantieren, dass der Spielraum der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt wird

Fördermittelgeber:‎ ‎ Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Förderumfang:‎ ‎ max. 8.000 €

Weitere Infos:‎ ‎ Hier klicken