Die Spielplatz-Initiative
- gefördert werden Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren, zu ergänzen oder diesen neuzugestalten
- Grundbedingung ist, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist
- antragsberechtigt sind
- Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereine sowie privat engagierte Einzelpersonen
- Kommunen/ kommunale Träger sowie private Unternehmen, wenn sie den Förderbedarf begründen können und garantieren, dass der Spielraum der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt wird
