Das „Landesprogramms Gute Gesunde Schule MV“ richtet sich an Schulen, die ihren gesundheitsbezogenen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfolgreich umsetzen möchten und damit Gesundheitsförderung als Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in ihrem Schulkonzept verankern wollen.
Es zielt auf die Entwicklung der Schulen zu einer gesunden Organisation durch die Verbesserung der gesundheitsrelevanten Bedingungen für alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) ab. Das Programm beabsichtigt, diesen Prozess durch schulbezogene Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu unterstützen.
Im Landesprogramm kooperieren:
- Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V.
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
- Techniker Krankenkasse
- AOK Nordost
- BARMER
- DAK
- Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Programminhalt
Die Schule legt nach einer internen Evaluation ihre Ziele und Arbeitsschwerpunkte fest. Die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention richten sich vor allem an Schülerinnen und Schüler.
Die Schule wird dabei durch die Beratungslehrerinnen für Gesundheitsförderung und Prävention im zuständigen Schulamtsbereich begleitet. Die eigenverantwortlich festgelegten Maßnahmen der Schule werden durch die o. g. Kooperationspartner gefördert und unterstützt.
Eine Anmeldung zum Teilnahme am Landesprogramm kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Schuljahr erfolgen. Die Teilnahme steht allen Schulen offen, unabhängig von Schulform und Trägerschaft.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Landesprogramm Gute Gesunde Schule
- Informationsgespräch mit der Beraterin für Gesundheitsförderung und Prävention über die Zielsetzungen und erforderlichen Schritte zur Programmteilnahme und -umsetzung
- Bildung einer Steuergruppe “Gesundheit“ (Lehrer, Eltern, Schüler) und Benennung einer Ansprechperson
- Verankerung des Schwerpunktes Gesundheitsförderung und Prävention im Schulprogramm für ein nachhaltiges Gesundheitsengagement
- verpflichtende Teilnahme an einer schulinternen Evaluation (hierfür steht z. B. ein Instrument des Instituts für Qualitätsentwicklung zur Verfügung)
- Fortschreibung des Schulprogrammes unter Aspekten des Gesundheitsbezuges auf struktureller und systemischer Ebene
- Beteiligung der Schulkonferenz im Prozess, für die Inanspruchnahme von Maßnahmen oder Förderangeboten muss ein Beschluss zur Teilnahme vorliegen bzw. geplant sein
Weitere Informationen finden Sie zum Programm finden Sie hier. (Weiterleitung zum Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern)
Antragsstellung für Leistungen zur Gesundheitsförderung
Im Rahmen des “Landesprogrammes Gute Gesunde Schule MV” verwaltet die LVG seit vielen Jahren die durch die Landesregierung bereitgestellten Mittel, die den teilnehmenden Schulen direkt zur Verfügung gestellt werden können. Sie berät die Antragsteller und koordiniert die Verwendung der Mittel. Dabei ist der gesundheitsförderliche Bezug der Vorhaben besonders wichtig.
Seit dem Schuljahr 2026/2027 ist die Antragstellung auf ein digitales Verfahren umgestellt worden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag daher ausschließlich in dieser Form ein.
Alle Fragen zur Antragstellung können Sie bereits im Vorfeld an die Förderkoordinatorin Charlotte Hinrichs (0385 2007 386 12 / charlotte.hinrichs@lvg-mv.de) richten. Auch die Beratungslehrerinnen für Gesundheitsförderung und Prävention der Schulamtsbereiche können Sie in der Planung Ihrer Maßnahmen unterstützen.
Bitte beachten Sie die zur Verfügung gestellten Hinweise zur Antragstellung und zu förderfähigen Maßnahmen.
Falls Ihre Schule noch nicht am Landesprogramm Gute Gesunde Schule teilnimmt, beachten Sie bitte die unten stehenden Informationen zur Anmeldung.
