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Neues zu Förderungen und Co.

Kommunen im DigitalPakt Alter

Gemeinsam mit zehn ausgewählten Pilotkommunen werden im Jahr 2026 verschiedene Angebote entwickelt, darunter: das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“, ein Qualifizierungsprogramm sowie ein begleitendes Förderprogramm für die Jahre 2027 und 2028. Den Auftakt bildete eine Innovationswerkstatt mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Förderung digitaler Kompetenzen. Aktuell wird bis Ende 2026 in Online-Arbeitsgruppen ein Transferkonzept entwickelt.

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Förderangebote für Non-Profits

Das NPO-Portal ist eine zentrale Plattform für gemeinnützige Organisationen. Hier finden Non-Profit-Organisationen alle Förderangebote von Haus des Stiftens – unter anderem von Stifter-helfen und foerderprogramme.org – sowie ausgewählten Partnern.

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Aktuell in den Filter aufgenommen:

FachschulAckerdemie

Bildungsprogramm FachschulAckerdemie bringt Gemüseanbau und Ernährungsbildung direkt in die...

CampusAckerdemie

Hochschulprogramm für zukünftige Lehrkräfte und Erzieher*innen  unter anderem Themen wie...

AckerRacker

ein mehrjähriges Bildungsprogramm für Kitas das schon die Jüngsten für Natur, Nachhaltigkeit und...

Aktion Glasklar

Die Aktion Glasklar ist ein Angebot zur Alkoholprävention mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche ab...

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Förderbereich

Eigenmittel

Lebenswelt / Setting

Förderschwerpunkt

Förderart

Förderberechtigte

Regelförderung “Hilfe zur Selbsthilfe”

  • halbjährliche Zuwendungen für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke
  • Voraussetzungen:
    • gemeinnützig, anerkannter Verein
    • ansässig in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder den kreisfreien Städten Schwerin oder Rostock

Fördermittelgeber:‎ ‎ Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG

Laufzeit:‎ ‎ unbefristet

Förderumfang:‎ ‎ max. 2.000 €

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Digitalpakt Alter – Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten –

  • einmal im Jahr Bewerbung von Akteuren möglich, wie beispielsweise Senioren-Internet-Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen in Form eines Erfahrungsortes bereitstellen
  • Begleitung durch Schulungen und Materialien
  • finanzielle Förderung

 

Fördermittelgeber:‎ ‎ Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laufzeit:‎ ‎ keine Angabe

Förderumfang:‎ ‎ keine Angabe

Kooperationspartner:‎ ‎ bagso

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StiftungsPreis

  • richtet sich an Initiativen, die sich in besonderer Weise mit dem Selbsthilfegedanken auseinander setzen und sich mit den Herausforderungen unserer Tage beschäftigen z.B.
    • Jugend unterstützen und Bildung fördern
    • generationsübergreifende Vorhaben
    • Kultur
    • Sport
    • Kriminalprävention
    • Unterstützung von Wissenschaft und Forschung
    • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Voraussetzungen:
    • gemeinnützig, anerkannter Verein
    • ansässig in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder den kreisfreien Städten Schwerin oder Rostock

Fördermittelgeber:‎ ‎ Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG

Förderumfang:‎ ‎ 3.000 €

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Gesundheitsprojekte in Kommunen – TK Förderung

  • eine "Gesunde Kommune" soll Wohlbefinden für alle Mitglieder der Gemeinschaft bieten und Gesundheitschancen, insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die sozial und gesundheitlich benachteiligt sind, steigern
  • Bereits vorhandene kommunale Strukturen sollten dabei genutzt werden und mit anderen Angeboten, die positiv auf das Wohlbefinden der Bevölkerung wirken (zum Beispiel Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen) vernetzt werden
  • Einbindung von in der Kommune lebende Personengruppen, kommunaler Verwaltungen, Vereinen, Verbänden, Schulen, freie Träger, Initiativen und Selbsthilfeeinrichtungen
  • TK bietet
    • fachliche Expertise und Kompetenz
    • individuelle Beratung
    • finanzielle Förderung
    • regionaler sowie bundesweiter Vernetzung und ermöglicht den fachlichen Austausch
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Gesundheitsprojekte in der Pflege – TK Förderung

  • interessierte Pflegeeinrichtungen berät die Techniker bei der Initiierung von Projekten zum Gesundheitsmanagement

  • finanzielle und fachliche Förderung der Vorhaben -

    • vorzugsweise in längerfristigen Prozessen

    • Grundlage dafür bildet ein Förderantrag

  •  mögliche Förderinhalte
    • Mobilisierung gesundheitsfördernder und -erhaltender Potenziale des Betriebes

    • nachhaltige Einführung gesundheitsfördernder Strukturen auf der Verhältnis- und Verhaltensebene
    • Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten
    • Stärkung der Resilienz
    • Verbesserung der Betreuungsqualität der Bewohnenden und Patienten
    • etc.

Fördermittelgeber:‎ ‎ Die Techniker

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Fördermöglichkeiten des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention

  • das GKV-Bündnis für Gesundheit in M-V unterstützt in Form von Projektförderungen für lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention (Primärprävention) bei der Umsetzung
    gesundheitsfördernder Interventionen
  • Schwerpunkte der Förderung insbesondere auf die folgenden Handlungsfelder
    • Psychische Gesundheit
    • Suchtprävention
    • Bewegungsförderung
  • eine Kombination der Handlungsfelder ist möglich, sofern ein Gesamtzusammenhang im Rahmen des beantragten Projektes besteht

Fördermittelgeber:‎ ‎ GKV-Bündnis für Gesundheit in M-V

Förderumfang:‎ ‎ Vorhaben können bis zu drei Jahre mit maximal 30.000 € pro Jahr gefördert werden (insgesamt 90.000 €)

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Gesundheitspartnerschaft der AOK Nordost

  • Unterstützung beim Erreichen der Gesundheitsziele des Landes
  • Förderung des regionalen Strukturaufbaus und gezielter Projekte

Fördermittelgeber:‎ ‎ AOK Nordost

Laufzeit:‎ ‎ unterschiedlich

Förderumfang:‎ ‎ je nach Beantragung

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Projektförderung der Beisheim Stiftung

  • Bereiche und Förderschwerpunkte:
    • Bildung
      • Übergänge begleiten
      • zukunftsorientierte Bildung gewährleisten
    • Gesundheit
      • gesunder Lebensstil
      • Mentale Gesundheit
    • Kultur
      • Kulturvermittlung
      • Kreativitätsförderung
      • Zukunftsfähigkeit von Kulturorganisationen
    • Sport
      • Bewegungsförderung
      • Zugänge ermöglichen
  • Projekte müssen gemeinnützig sein und Menschen oder die Gemeinschaft stärken
  • Projekte müssen eine messbare Wirkung entfalten; sie sollten neue Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen anbieten oder bewährte Ideen weiterentwickeln

Förderumfang:‎ ‎ Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Wirkungspotenzial und dem operativen Bedarf des Projekts.

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„Mikroförderprogramm – Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

  • Förderung von Projekten zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt
  • ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen im Fokus der Förderung

Fördermittelgeber:‎ ‎ Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Laufzeit:‎ ‎ Eine Antragstellung ist durchgängig möglich

Förderumfang:‎ ‎ einmalig 1.500 Euro pro Organisation und Kalenderjahr

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Bundesaltenplan

  • Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.
  • Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:
    • bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
    • Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
    • die Kofinanzierung von EU-Projekten,
    • internationale Arbeit für ältere Menschen.

Fördermittelgeber:‎ ‎ Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Laufzeit:‎ ‎ laufend

Förderumfang:‎ ‎ Förderung als Zuschuss; die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab

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