Krankenkassen setzen Kommunales Förderprogramm fort

Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen: Mit Projektförderungen in Höhe von bis zu 110.000 Euro unterstützt das GKV-Bündnis für Gesundheit Kommunen bei Vorhaben der Gesundheitsförderung in kommunalen Lebenswelten. Geförderte Projekte sollen insbesondere Personengruppen erreichen, die gesundheitlich besonders verletzlich sind.
Kommunen können die Förderung allein oder in Kooperation mit einem Partner (z. B. Sportverein, Einrichtung der Suchthilfe, Wohlfahrtsverband) beantragen.

Bundesweiter Rahmen
Zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsförderung hat das GKV-Bündnis für Gesundheit ein Förderprogramm für Kommunen aufgelegt. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/.

Landesspezifische Schwerpunkte
Darüber hinaus legen die gesetzlichen Krankenkassen in den jeweiligen Bundesländern inhaltliche Schwerpunkte fest und wählen gezielt Vorhaben im Bereich der lebensweltbezogenen Gesundheits-förderung und Prävention nach § 20a SGB V für eine Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesund-heit aus. Diese Vorhaben sollen einen Beitrag zur Umsetzung der jeweiligen Landesrahmenvereinba-rung leisten.

Folgende inhaltliche Kriterien – auf Basis des Leitfadens Prävention – werden für eine (Vor-)Auswahl geeigneter Vorhaben zu Grunde gelegt:

• Konzeption entlang des Gesundheitsförderungsprozesses
• Etablierung von Projektsteuerung und Verstetigung
• Bedarfsbezogenes Konzept
• Lebensweltbezogener Ansatz (durch Empowerment und Partizipation)
• Kombination von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen
• Auf- und Ausbau von Partnerschaften und Netzwerken
• Sicherstellung von Dokumentation und Evaluation
• Vorgaben zur Anbieterqualifikation in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention (vgl. Leitfaden Prävention 2020, Kapitel 4, Seite 31)

Es gelten ferner die im Leitfaden Prävention beschriebenen Ausschlusskriterien. Alle Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie durch das Programmbüro Ihres Bundeslandes. Die Auswahl adäquater Projekt- bzw. Programmvorhaben liegt im Gestaltungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände auf Landesebene.

Quelle: Pressemeldung 01/2021 | GKV-Bündis für Gesundheit