Neue Arbeitshilfen wie die zur Neuregelung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung richten sich in erster Linie an Berater*innen für Geflüchtete und wurde bewusst praxisorientiert gestaltet.
Die Neuregelungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sollen dazu dienen, geduldeten Personen, die sich in einem Berufsausbildungs- oder einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis befinden, einen rechtssicheren Aufenthalt zu ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzuzeigen. Daneben verspricht die Gesetzesbegründung Rechtssicherheit für Arbeitgeber*innen, Beschäftige und ihre Familien.
Tatsächlich sind die Voraussetzungen für die Erteilung dieser beiden Duldungsformen jedoch so voller Hürden gestaltet, dass sich schon jetzt die Frage stellt, wie viele Personen überhaupt die Chance auf ihre Erteilung haben werden. Rechtssicherheit hätte darüber hinaus vorausgesetzt, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird – und nicht lediglich eine Duldung, die insbesondere potentiellen Arbeitgeber*innen noch immer suggeriert, dass der Aufenthalt und Verbleib der betreffenden Person in Deutschland eben gerade nicht sicher ist.
Trotz aller genannten Schwierigkeiten und Kritik an den Neuregelungen soll die vorliegende Arbeitshilfe dazu dienen, sowohl die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung in der Praxis besser handhabbar zu machen und ihren Anwendungsbereich – soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglich ist – zu vergrößern.
Wir danken an dieser Stelle der Autorin Kirsten Eichler von der GGUA Münster für die Erstellung der Broschüre sowie dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, das die Veröffentlichung dieser Arbeitshilfe gefördert hat.
Hier finden Sie die Arbeitshilfe
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.