Zwischen 2010 und 2017 gab es jährlich mehr als eine Million Erwachsene, die zum ersten Mal oder erneut Hartz IV bezogen. Gut ein Drittel von ihnen befand sich bereits während der letzten zwölf Monate in der Grundsicherung. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Mehr als jede fünfte in die Grundsicherung zugegangene Person verlor unmittelbar davor ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. „Diese Personen kamen meist aus den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kraftfahrzeugen und Sonstige Dienstleistungen – sowie häufig aus niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen mit kurzer Beschäftigungsdauer“, berichtet Kerstin Bruckmeier, Leiterin der IAB-Forschungsgruppe „Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt“. Nur knapp 8 Prozent der Personen, die in die Grundsicherung übergegangen sind, erhielten bis unmittelbar davor noch Arbeitslosengeld.
Die Zugänge in Hartz IV verteilten sich auf sehr unterschiedliche Personengruppen. Die Hälfte von ihnen war jünger als 35 Jahre. „Sie konnten den Leistungsbezug aber – ebenso wie Paare ohne Kinder – in den nächsten zwölf Monaten schneller als andere Gruppen verlassen“, erklärt Katrin Hohmeyer, Mitautorin der Studie.
Mehr als 40 Prozent der Personen, die in die Grundsicherung zugegangen sind, hatten keine berufliche Ausbildung. „Im Vergleich zu den zugegangenen Personen mit beruflicher Qualifikation verblieben sie während der nächsten zwölf Monate häufiger im Leistungsbezug“, so Torsten Lietzmann, Mitautor der Studie.
Knapp 60 Prozent aller zugegangenen Personen waren arbeitslos gemeldet. Gründe für eine fehlende Arbeitslosmeldung sind beispielsweise die Betreuung von Kindern oder eine nicht bedarfsdeckende Beschäftigung.
Die IAB-Studie beruht auf Daten der Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) – am IAB aufbereiteter Daten der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit bis 2017. Neuere Daten, die auch den Zeitraum der Pandemie einschließen, liegen noch nicht vor.
Die Studie ist abrufbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-17.pdf
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Presseinformation vom 9. September 2021