Zehn Leiterinnen und Leiter von Jobcentern in ganz Deutschland haben dem IAB einen Einblick in ihre Situation vor Ort gegeben. Ihre Antworten zeigen ein facettenreiches Bild, das sowohl durch aktuelle Erkenntnisse infolge der Corona-Krise als auch durch langjährige Erfahrungen ihrer Arbeit mit Menschen im Grundsicherungsbezug geprägt ist.
Jobcenter setzen vor Ort wesentliche Teile der Arbeitsmarktpolitik um. Sie stehen im Kontakt zu Menschen, die Arbeit suchen und finanzielle Unterstützung benötigen. Dass in den letzten eineinhalb Jahren unter anderem persönliche Gespräche nur eingeschränkt möglich waren und Betriebe weniger offene Stellen meldeten, beeinflusste die Arbeit der Jobcenter. Daneben gibt es natürlich Themen, die die Jobcenter auch jenseits der Corona-Pandemie beschäftigen.
Um einen Einblick in die Situation vor Ort zu bekommen, fragten wir zehn Leiterinnen und Leiter von Jobcentern: Was würde die tägliche Arbeit in Ihrem Jobcenter am meisten erleichtern? Ihre (von der Redaktion zum Teil gekürzten) Antworten sind selbstverständlich nicht statistisch repräsentativ für die über 400 Jobcenter in Deutschland, geben aber ein facettenreiches Bild, aus dem einzelne Teilaspekte hervortreten. Lesen Sie selbst.
Eine große Erleichterung in der täglichen Arbeit wäre es, wenn es möglich wäre – nach dem Motto „Lernen aus der Krise“ – die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zur Grundsicherung beizubehalten [Anmerkung der Redaktion: Diese gelten derzeit für die ersten sechs Monate nach der Bewilligung eines Antrags auf Grundsicherungsleistungen und sind bis zum 31. Dezember 2021 befristet]. Das sollte gelten für alle Neuzugänge, natürlich individuell mit einem Datum für deren Ende. Der Vorteil wäre einerseits eine erleichterte Leistungsberechnung. Andererseits könnten die Arbeitsvermittler mit ihren Kundinnen und Kunden entspannter über Strategien sprechen, ohne dass sofort Existenzängste hemmend wirken. Die Chance, dass es in vielen Fällen mit der Vermittlung noch vor Ablauf der erleichterten Voraussetzungen klappt, schätze ich als relativ groß ein.
Thomas Wendrich, Traunstein
Aus meiner Sicht haben die Regelungen zum erleichterten Zugang in den Leistungsbezug des SGB II ihre Wirkung voll entfaltet. Hier sollte über eine dauerhafte Implementierung nachgedacht werden. Gleichzeitig gilt es nach wie vor, im öffentlichen Dienst bürokratische Hürden abzubauen. Speziell im Umgang mit Kundinnen und Kunden, die eine schlechte Integrationsprognose haben, wünsche ich mir den politischen Willen, sich auf nachhaltige und innovative Beratungs- und Kommunikationsformen einzulassen. Eine zusätzliche Thematik ist die knappe Bemessung des Verwaltungskostenbudgets. Hier müssen jährlich Umschichtungen aus dem Vermittlungsbudget zur Deckung der Verwaltungskosten vorgenommen werden. Infolge dessen können weniger Gelder für die individuelle Förderung unsere Kundinnen und Kunden mit Eingliederungsmaßnahmen eingeplant werden. Mit Blick in die Zukunft sehe ich das Jobcenter als modernen Dienstleister im öffentlichen Sektor, der seine Kundinnen und Kunden bedarfsgerecht beraten und unterstützen muss. Digitale Lösungen können dieses Leistungsversprechen unterstützen.
Tobias Wilde, Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 schon mehrfach maßgeblich verändert worden. Aktuell wird die 11. Änderung auf politischer Ebene diskutiert [Anmerkung der Redaktion: mittlerweile auf die kommende Legislaturperiode vertagt]. Beabsichtigte Vereinfachungen haben sich bisher im Alltag der Jobcenter aber häufig gegenteilig ausgewirkt. Teilweise konnte sogar erst durch die Rechtsprechung eine einheitliche Anwendungspraxis hergestellt werden. Wesentlich erleichtern würde sich die Arbeit in den Jobcentern durch eine umfassende Gesetzesreform, welche die Erfahrungen der letzten 15 Jahre ausreichend berücksichtigt und auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet ist.
Andreas Bruns, Landkreis Friesland
Die Pandemie zeigt, dass wir trotz umfassender Beratungsangebote und digitaler Wege der Förderung nicht alle Menschen gleichermaßen erreichen. Deshalb müssen wir kreativ nach neuen Wegen suchen, um die Menschen zu erreichen, die unsere Unterstützung dringend brauchen, aber vom „Schreibtisch“ aus nur unzureichend angesprochen werden können. Dadurch, dass sich die Lebenswelt der Menschen im Lokalen am stärksten widerspiegelt, kann Quartiersarbeit ein effektives Mittel sein, um Beziehungen und Vertrauen vor Ort aufzubauen und unsere Angebote an den konkreten Lebenslagen der gesamten Bedarfsgemeinschaft auszurichten.
Anke Schürmann-Rupp, Gelsenkirchen
Wünschenswert ist eine klare politische Position über die Zukunft der Jobcenter und ihre gesellschaftliche Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Entwürfen und Vorstellungen möglicher zukünftiger Regierungsparteien zur Überwindung von „Hartz IV“. Dadurch könnte Verunsicherungen unter den Beschäftigten entgegengewirkt werden, was wiederum motivierend wirken würde. Durch eine stärkere öffentliche Würdigung und Wertschätzung der Leistungen der Jobcenter kann auch die Akzeptanz und Bereitschaft der Kundinnen und Kunden, bei Angeboten zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitzuwirken, wieder gestärkt werden. Erleichtern würden uns die Arbeit ebenfalls „echte“ Rechtsvereinfachungen. Sehr wichtig ist auch ein auskömmlicher Haushalt, um Förderleistungen bedarfsorientiert anbieten zu können.
Christina Felgenhauer, Mecklenburgische Seenplatte-Nord
Die gesellschaftliche und leider zunehmend auch politische Stigmatisierung des Systems der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht der Bedeutung dieses Eckpfeilers unseres Sozialstaats sowie der Leistungsfähigkeit der Jobcenter diametral entgegen. Dies hat in Verbindung mit den bürokratischen Auswüchsen zur Bewältigung der immer komplexer werdenden Rechtsnormen ganz erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Arbeit mit den beziehungsweise für die leistungsberechtigten Menschen. Unsere Arbeit zum Wohle der Beteiligten könnte insbesondere mit einer nicht nur beabsichtigten, sondern tatsächlichen Rechtsvereinfachung und der damit einhergehenden Entbürokratisierung nachhaltig erleichtert werden. Aktuell bleiben zu viele „PS“ der Jobcenter im Getriebe hängen, anstatt in die Beratung und Integrationsförderung investiert werden zu können.
Michael Knapp, Kreis Segeberg
Das SGB II enthält einen ausdrücklichen Beratungsauftrag für unsere Kundinnen und Kunden in allen Lebenslagen. Neben der erfolgreichen Telefonberatung und den neuen Möglichkeiten der digitalen Kundenkommunikation ist uns insbesondere auch in der Pandemie nochmals bewusst geworden, dass für viele unserer Kundinnen und Kunden das persönliche Beratungsgespräch für eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung, soziale Teilhabe sowie eine erfolgreiche berufliche Integration von großer Bedeutung ist. Dies möchte und wird das Jobcenter Stadt Regensburg so bald wie möglich wieder anbieten. Ergänzend wünschen wir uns für die Zukunft ein weiterhin konsequentes, rechtssicheres, gut umsetzbares System des Förderns und Forderns auf Augenhöhe – erweitert um die Idee des Förderns und Belohnens von Qualifizierung und dauerhafter beruflicher Integration.
Birgitt Ehrl, Stadt Regensburg
Mit den Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie wäre die dauerhafte Etablierung hybrider Beratungsformen in den Jobcentern als ein flexibles modernes Instrument eine erhebliche Arbeitserleichterung und ein guter Schritt in Richtung Digitalisierung. Dies müsste aber sowohl politisch als auch rechtlich durch das SGB II unterstützt werden. Zudem brauchen wir für eine erfolgreiche Durchführung die notwendigen finanziellen Ausstattungen, um die erforderlichen technischen und personellen Ressourcen dafür zu schaffen und dauerhaft erfolgreich zu implementieren. Zudem wäre eine lang versprochene, praxisnahe Rechtsvereinfachung, welche Umsetzungsideen und Vorschläge aus der operativen Praxis aufgreift und einbezieht, mehr als wünschenswert.
Steffi Ebert, Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Eine sachorientierte, wissenschaftsbasierte Fortentwicklung des SGB II, orientiert an den Bedarfen der Menschen. Vertrauen und Zutrauen statt Misstrauen, Belohnung von Anstrengungsbereitschaft durch einfache Förderinstrumente und motivierende Einkommensanrechnungsregeln und Pauschalen statt Nachweispflicht zur Erhöhung der Eigenverantwortung. Für unsere Netzwerkarbeit sind datenschutzrechtliche Einschränkungen auf ein praxistaugliches Maß anzupassen. Zur Kommunikation sind die digitalen Möglichkeiten zu nutzen und gleichsam der persönliche Zugang und Kontakt bestmöglich und wahlfrei zu ermöglichen. Unterstützend ist eine qualitativ gute sowie zielgerichtete und den Personalbedarf deckende Ausbildung von Fachpersonal durch die verantwortlichen SGB-II-Träger.
Stefan Graaf, StädteRegion Aachen
Das SGB II wurde über die Jahre mehrfach auch mit dem Ziel der Rechtsvereinfachung geändert. Leistungsberechtigte empfinden die Rechtslage trotzdem oft als nicht nachvollziehbar und kompliziert, was die Beratungsgespräche im Jobcenter erheblich erschwert. Für mehr Bürgerfreundlichkeit, zur Vermeidung unnötiger Bürokratie und für eine transparente und kooperative Beratung bleibt es daher ein zentrales Thema, die Rechtsmaterie des SGB II wirklich zu vereinfachen. Dazu hat der Deutsche Landkreistag in seinem Positionspapier vom März 2021 notwendige Vereinfachungsbedarfe skizziert. Personelle Ressourcen im Jobcenter könnten dann für alle gewinnbringender im Prozess der Eingliederung in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Susann Lenz, Landkreis Meißen
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bericht vom 25. August 2021