Mit großer Sorge blickt der Paritätische Gesamtverband auf die Armutsentwicklung bei Menschen mit Behinderung. Seit 2006 geht die Schere bei der Einkommensarmut zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen sichtbar auseinander. 2018 war jede und jeder fünfte Mensch mit Behinderung von Einkommensarmut betroffen. Die Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderung hat sich damit deutlich erhöht, wie der jährliche Teilhabebericht des Paritätischen zu Menschen mit Behinderung belegt: Im Zeitraum von 2000 bis 2018 ist deren Armutsquote von 12,1 Prozent auf 19,6 Prozent gestiegen.
“Behinderungen werden immer mehr zum Armutsrisiko”, stellt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, fest. “Wir dürfen es nicht zulassen, dass beeinträchtigte Menschen immer weiter abgehängt werden. Inklusion heißt, Barrieren zu beseitigen und soziale Ungleichheit entschieden zu bekämpfen”, so Rosenbrock weiter. Beunruhigend sei außerdem, dass sich der Trend seit Jahren abzeichnet und die Ungleichheit bei jüngeren Menschen zwischen 26 und 49 Jahren besonders hoch sei.
In den vergangenen Jahren habe es zahlreiche Versuche gegeben, die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sind nach Ansicht des Verbandes aber nicht ausreichend und orientierten sich zu wenig an den Wünschen der Menschen: “Das Hilfesystem muss sich an den Interessen und Lebenslagen der Einzelnen orientieren, nicht umgekehrt”, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Der Paritätische fordert deshalb, das Wunsch- und Wahlrecht konsequent umzusetzen, Eingliederungshilfen unabhängig von Einkommen und Vermögen zu gewährleisten und Arbeitslosen- und Rentenversicherungsleistungen armutsfest auszugestalten. “Die in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Verbesserungen für Erwerbsgeminderte sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin”, stellt Rosenbrock abschließend fest.
Der Paritätische Teilhabeforschungsbericht erscheint mit Unterstützung der Aktion Mensch Stiftung jährlich am Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.
erschienen in: Der Paritätische Gesamtverband, Pressemitteilung vom 3. Dezember 2021