Am 17. März fand die abschließende Beratung des Heizkostenzuschussgesetzes statt. Der Bundestag hat das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Berechtigte erhalten damit einen einmaligen Zuschuss zu den steigenden Heizkosten für die Winterperode 2021/22. Die Leistung wird von Amts wegen ausgezahlt.
Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, den starken Anstieg der Energiekosten (Heizöl, Gas und Fernwärme) und die damit verbundenen finanziellen Lasten für wohngeldberechtigte Haushalte mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss abzufedern. Im Vergleich zu den Vorgängerjahren sind die Energiekosten im Verlauf des Jahres 2021 überproportional gestiegenen. Gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, ist die Leistung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an wohngeldberechtigte Haushalte vorgesehen, die in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 (Heizperiode 2021/2022) Wohngeld bezogen haben. Anspruchsberechtigt sollen außerdem „nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte“ sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein.
Für Wohngeldberechtigte soll nun nach den Vorstellungen der Regierung der Zuschuss 270 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 Euro (zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 230 Euro betragen. In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 14. März wurde von allen Sachverständigen die urprünglich vorgesehene Höhe des Zuschusses als unzureichend kritisiert. Die Regierungsfraktionen haben in Reaktion auf die einhellige Kritik die vorgesehenen Beträge auf die genannte Höhe verdoppelt.
Laut Entwurf des Gesetzes sollen von dem Zuschuss „rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen“, profitieren.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, der einmalige Heizkostenzuschuss werde von Amts wegen gewährt. Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Der Paritätische hat sich mit seinen Stellungnahmen und Pressemitteilungen für einen höheren Zuschuss ausgesprochen und begrüßt insofern das Gesetz. Ein einmaliger Zuschuss reicht aber nicht aus. Insofern gilt es nun – wie von den Sachverständigen einhellig gefordert – das Wohngeld durch eine Energiekomponente strukturell weiterzuentwickeln. Zudem müssen die steigenden Energiekosten auch im Grundsicherungsbereich zu Leistungserhöhungen führen. Für Menschen im Grundsicherungsbezug sind insbesondere die steigenden Strompreise ein Problem, aber auch die vollständige Übernahme der Heizkosten ist nicht überall gewährleistet.
Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes vom 17. März 2022