Kommunale Gesundheitsförderung hat durch das 2016 in Kraft getretene Präventionsgesetz einen kräftigen Impuls erhalten.
Mit dem lebensweltorientierten Ansatz lässt sich Gesundheitsförderung konsequenter an den Zielgruppen und den Bedarfen vor Ort ausrichten. Dies gelingt umso besser, wenn Krankenkassen und Kommunen eng zusammenarbeiten. Eine derartige Kooperation ist aber nicht selbstverständlich und auch nicht immer einfach: Unterschiedliche Interessen und Arbeitsweisen müssen offengelegt, erörtert und aufeinander abgestimmt, Schnittstellen und passende Formen der Zusammenarbeit gefunden werden.
Am Beispiel der Städte Bielefeld, Erlangen und Gera beschreibt die Publikation, die das Deutsche Institut für Urbanistik im Juni 2021 herausgegeben hat, bisherige Erfahrungen mit der Kooperation von Kommunen und Krankenkassen und leitet Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit der beiden Akteure ab:
Kommune als Kooperationspartnerin von Krankenkassen
• Eine umfassende Gesundheitsförderungsstrategie der Kommune mit Verlinkung zu anderen für die Gesundheitsförderung relevanten Bereichen ist wichtiger Rahmen für Akteurskooperationen – auch mit Krankenkassen.
• Kommunale/kommunal initiierte Netzwerke sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation von kommune und Krankenkassen sowie für die Nachhaltigkeit von Maßnahmen.
• Krankenkassen benötigen „eindeutige“/verlässliche Ansprechperson(en) bzw. eine Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung in Kommunen.
Krankenkassen als Kooperationspartner von Kommune
• „Herkömmliche“ Angebote/Produkte der Krankenkassen alleine reichen nicht aus, notwendig sind auf die spezifischen Herausforderungen und Bedarfe der jeweiligen Kommune ausgerichtete Projekte und Maßnahmen.
• Krankenkassen müssen ihre Rolle als Mit-„Gestalterin“ auf kommunaler Ebene aktiv(er) wahrnehmen.
• Ansprechpartner*innen der Krankenkassen auf der lokalen/regionalen Ebene sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Kooperation.
Rahmenbedingungen für die Kooperation von Kommune und Krankenkassen: Ebenen Bund und Länder
• Die „Förderkulisse“ nach Präventionsgesetz sollte überschaubarer und ausgestaltet werden und auch für Kommunen nutzbar sein, die bei der Gesundheitsförderung noch am Anfang stehen.
• Parallelität von zentralen (GKV-Bündnis für Gesundheit Landesrahmenvereinbarungen) und dezentralen Antragsverfahren (individuelle Kassenförderung) sollte erhalten bleiben.
• Die Landesrahmenvereinbarungen sollten, soweit noch nicht erfolgt, um Festlegungen zur Zusammenarbeit mit Kommunen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst ergänzt werden.
• Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes sollte stärker „alltagspraktisch“ fortgeschrieben werden.
• Bundes- und Landesebene sollten stärker als bisher Erfahrungsaustausch zur Kooperation von Kommunen und Krankenkassen ermöglichen.
Die Veröffentlichung ist im Kontext der Forschungen des Difu in dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten „Forschungsverbund für gesunde Kommunen – PartKommPlus” entstanden.
- Hier können Sie die Publikation als pdf-Datei herunterladen.
Quelle: Christa Böhme, Difu – Deutsches Institut für Urbanistik vom 05.04.2022