Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht sich in seiner Forderung nach einer deutlichen Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung durch eine neue wissenschaftliche Studie bestätigt: Das DIW Berlin und die Ruhr-Universität Bochum halten eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes für die dringlichste Maßnahme, die mit der Einführung eines Bürgergeldes verbunden sein muss. Als Sofortmaßnahme bis zur Neuberechnung der Regelsätze fordert der Paritätische die Anhebung um mindestens 200 Euro pro Kopf und Monat.
“Das von Hubertus Heil und der Bundesregierung angekündigte Bürgergeld wird sich daran messen lassen müssen, ob es hoch genug ist, um wirklich vor Armut zu schützen. Am Ende kommt es darauf an, wie viel die Menschen im Portemonnaie haben”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Jürgen Schupp, einer der Autoren der DIW-Studie, betonte, dass die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes nach der vorliegenden Untersuchung die dringlichste Reform aus Sicht der Betroffenen darstellt und es zu hoffen bleibe, dass dieser Punkt geschlossen von der Ampel-Koalition als prioritär angesehen werde.
“Die Ergebnisse können niemanden überraschen, der aufmerksam durch das Leben geht: Gegen Armut hilft Geld. Dass es die Betroffenen selbst sind, die dies trotz aller Scham so offen aussprechen, wird den Druck auf die Politik erhöhen”, ist sich Ulrich Schneider sicher.
Der Paritätische mahnt dabei zur Eile: Die fundamentale Kritik an der Berechnungsmethode von allen Seiten sei bekannt, der aktuelle Regelsatz seit 2005 trickreich klein gerechnet und in der Höhe viel zu niedrig, was die Not der Menschen Tag für Tag verschärfe.
Nach Berechnungen des Paritätischen müsste eine armutsfeste Grundsicherung derzeit mindestens 678 Euro betragen und damit um 50 Prozent höher liegen als die geltenden Regelsätze.“ Angesichts der sich durch die Inflation verschärfende Lage, braucht es umgehend finanzielle Hilfe. Es geht hier um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum”, so Schneider.
erschienen in Der Paritätische - Gesamtverband vom 3. August 2022