Der Soziale Arbeitsmarkt – wie wirkt das Teilhabechancengesetz?

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden. In diesem Heft wird die bisherige Umsetzung der Förderinstrumente auf Grundlage empirischer Studien und vielfältiger Erfahrungsberichte aus Jobcentern, Kommunen und sozialen Trägern erörtert: Wie können Zielgruppen passgenau adressiert und geeignete Arbeitgeber/innen gewonnen werden, damit das Gesetz nachhaltig greift?

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