Jobcenter können dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte das umfangreiche Versorgungssystem erreichen und Leistungen aus diesem System in Anspruch nehmen. Sie können in vielen Fällen auch dazu beitragen, dass das früher geschieht, als es ohne Kontakt der betreffenden Personen zum Jobcenter der Fall gewesen wäre. Die Wirksamkeit von Behandlung und psychosozialer Unterstützung wird dadurch verbessert.
Die Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere die reguläre Erwerbstätigkeit, gilt als stabilisierender Faktor für die Bewältigung einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung. Durch die bedarfsgerechte Ausgestaltung von Eingliederungsleistungen und die Vermittlung in Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Jobcenter dazu beitragen, dass dieser Faktor zum Tragen kommt.
Mit diesen Empfehlungen will der Deutsche Verein ein stärkeres Bewusstsein dafür befördern, dass ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten psychisch erkrankt ist und für diese Personengruppe passgenaue Ansätze der Betreuung und Förderung gefunden und realisiert werden müssen. Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rechtskreis des SGB II sollen wirksamer als bisher bei der persönlichen Stabilisierung und der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Das setzt voraus, dass Fachkräfte in den Jobcentern das ansprechen und Leistungsberechtigte einfach und zuverlässig in einen Clearing-Prozess vermitteln können, der nicht Teil des Jobcenters ist und über besondere fachliche Kompetenz verfügt.
Die Träger der Grundsicherung sollen Hinweise dafür erhalten, wie sie darauf hinwirken können, dass aus psychischen Beeinträchtigungen keine dauerhaften psychischen Erkrankungen entstehen.
Diese Empfehlungen richten sich vorrangig an die Träger der Grundsicherung und die Jobcenter, außerdem an den Bund, die Länder, die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und die freien Träger.
In diesen Empfehlungen wird zunächst dargestellt, wie die Betroffenheit von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen bei Leistungsberechtigten im SGB II einzuschätzen ist und welche Bedeutung Erwerbsarbeit für diesen Personenkreis hat (Teil A). Dann werden Handlungsprinzipien und Handlungsstrategien benannt und erläutert, die aus Sicht des Deutschen Vereins im Umgang mit psychisch beeinträchtigten und erkrankten Personen im SGB II umgesetzt werden sollten (Teil B).
Die Umsetzung dieser Handlungsprinzipien und Handlungsstrategien bietet eine hohe Gewähr dafür, dass Jobcenter im Umgang mit Leistungsberechtigten psychische Beeinträchtigungen oder Erkrankungen beachten und unterstützend tätig werden. Als Anlage enthalten diese Empfehlungen eine zusammenfassende Darstellung des psychiatrischen und psychosozialen Versorgungssystems in Deutschland. Diese soll insbesondere den Leitungs- und Fachkräften in den Jobcentern eine erste Orientierung über das Versorgungssystem bieten.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.12.2022
Stellungsnahme des Deutschen Vereins e. V. vom 7. Dezember 2022