Afghanische Asylbewerber erhalten schnelleren Zugang zu Integrationskursen

Faeser: “Öffnung der Integrationskurse ist ein längst überfälliger Schritt”

Bei Afghanistan handelt es sich um eines der Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern in Deutschland. Die frühzeitige und erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeit von allen Menschen, die nach Deutschland kommen und deren Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, ist ein besonderes Anliegen der neuen Bundesregierung. Dies entlastet nicht nur die Sozialleistungssysteme, sondern trägt auch zum gesellschaftlichen Frieden bei.

“Menschen, die zu uns kommen und absehbar in Deutschland bleiben, müssen wir frühzeitig integrieren. Wer aus Afghanistan geflohen ist und bei uns in Deutschland Schutz sucht, wird absehbar nicht dorthin zurückkehren können. Stattdessen erfordert es die derzeitige Lage, dass wir Woche für Woche Menschen aus Afghanistan evakuieren. Die Öffnung der Integrationskurse, auch vor abschließender Entscheidung im Asylverfahren ist ein längst überfälliger Schritt für eine schnelle und gute Integration.”
NANCY FAESER, BUNDESMINISTERIN DES INNERN UND FÜR HEIMAT

“Es ist gut, dass die Integrationskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan jetzt geöffnet werden. Auch hier zeigt sich: Die neue Regierung ist ein Bündnis für das Sinnvolle und das Machbare zugleich und arbeitet gemeinsam an pragmatischen Lösungen für die bestehenden Aufgaben. Sprache ist und bleibt die wichtigste Grundlage für gelungene Integration – in unsere Gesellschaft und auch in Arbeit. Mit den Integrationskursen und den Berufssprachkursen öffnen wir Türen in deutsche Unternehmen und Betriebe und damit auch in unsere Gesellschaft.”
HUBERTUS HEIL, BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES

Derzeit ist der Zugang zum Integrationskurs grundsätzlich an einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt geknüpft. Personen während des Asylverfahrens haben nur ausnahmsweise Zugang zu Integrationsmaßnahmen. Dies ist zuvorderst der Fall bei Herkunftsländern mit einer sogenannten guten Bleibeperspektive. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den Zugang zu Berufssprachkursen für afghanische Staatsangehörige während des laufenden Asylverfahrens bereits ab 15. November 2021 geöffnet und die dafür erforderliche gute Bleibeperspektive angenommen.

Es handelt sich dabei um ein Tatbestandsmerkmal, das auf der Grundlage einer belastbaren Erwartung eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts angenommen wird und kein Präjudiz für den Ausgang des einzelnen Asylverfahrens darstellt, sondern lediglich einen früheren Zugang zu Integrationsmaßnahmen erlaubt. Mit dem nun beschlossenen Zugang zum Integrationskurs für Asylantragstellende aus Afghanistan wird der einheitliche Zugang zur Sprachförderung des Bundes wieder gewährleistet. Das BAMF wird auch weiterhin bei afghanischen Asylsuchenden sorgfältig unter Abwägung aller individuellen Umstände und auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse prüfen, ob jeweils ein Schutzstatus zuzuerkennen ist.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. Januar 2022