Die Gesetzlichen Krankenkassen haben durch das Präventionsgesetz den gesetzlichen Auftrag, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, insbesondere zum Abbau sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen, stärker umzusetzen.
Der GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat unter Beteiligung der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedien Niedersachsen die Ergebnisse der “Durchführung einer Bestandsaufnahme von Interventionen (Modelle guter Praxis) zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Behinderung” veröffentlicht. Das Projekt lief von November 2016 bis Juni 2017.
Mit der vorliegenden Bestandsaufnahme wurde laut den Autoren ein Überblick von Modellen guter Praxis der Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Behinderung im deutschsprachigen Raum erstellt und Handlungsempfehlungen für eine flachendeckende Ausbreitung von Interventionen zu identifiziert. Die Bestandsaufnahme beinhaltet 28 Modelle guter Praxis. Bei der Recherche wurde eine mangelnde Datenlage und Intransparenz zu bestehenden Interventionen für Menschen mit Behinderung jeglicher Art deutlich. Je komplexer die Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderung sind, desto schlechter werden sie von Interventionen der Gesundheitsförderung und Prävention erreicht. Interventionen, die im Sinne des Settingansatzes strukturelle Veränderungen in der Lebenswelt beinhalten oder die in Kooperation mit Krankenkassen durchgeführt werden, sind selten.
Die Autoren zogen u.a. die Schlussfolgerungen, dass
– ein erheblicher Forschungsbedarf in allen Handlungsfeldern für Menschen mit Behinderung jeglicher Art besteht
– es an Transparenz und Wissen über die Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit Behinderung sowie an evidenzbasierten Interventionen mangelt
– ein Umdenken auf gesellschaftlicher Ebene von besonderer Bedeutung ist – von einem defizitorientierten hin zu einem ressourcenorientierten Ansatz und die Berücksichtigung der Heterogenität der Menschen mit Behinderungen von der Ansprache bis zur Umsetzung und Evaluation von Interventionen
– passgenaue Interventionen unter Berücksichtigung der verschiedenen Beeinträchtigungen zu entwickeln sind
– Interventionen an kommunale Strukturen angedockt sein sollten und
– bestehende Angebote auch für Menschen mit Behinderung zu öffnen sind.
Schlüsselkomponenten sind hierbei die Partizipation und das Empowerment von Menschen mit Behinderung.
Die Bestandsaufnahme ist in den Anlagen beigefügt:
Anlage 1 Bestandsaufnahme_Interventionen_Menschen_Behinderung
Anlage 2 GKV_Bestandsaufn_Gesundheit_Praev_Behinderung