Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) regelt, dass gegenüber der bestehenden Praxis in den Jobcentern wohnungslose Menschen für eine längere Zeit als bisher Hartz IV-Leistungen erhalten und damit einhergehend eine verlässlichere Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommen können. Auf notwendige Verbesserungen beim Kranken- und Pflegeversicherungsschutz von wohnungslosen Menschen, die mit den Jobcentern zu tun haben, haben die Wohlfahrtsverbände schon seit vielen Jahren hingewiesen.
Die neue Weisung „Bewilligung von Leistungen sowie Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei erwerbsfähigen wohnungslosen Leistungsberechtigten“ regelt die durchgehenden Leistungsansprüche wohnungsloser Leistungsberechtigter. Dadurch wird auch der durchgehende Kranken- und Pflegeversicherungsschutz praktisch sichergestellt. Im Unterschied zu der aktuell bei den Jobcentern häufig vorkommenden Praxis, wohnungslosen Menschen Hartz IV nur tageweise zu bewilligen und auszuzahlen mit der Folge, dass diese Menschen bei ihrer Krankenkasse keine Gesundheitskarte erhalten, sollen die Leistungen zukünftig im Regelfall für sechs Monate, bei durchreisenden Wohnungslosen für einen vollen Monat bewilligt werden. Die Leistungsbewilligung ist die Grundlage für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.
Allerdings wird die Auszahlung der Leistungen durch die Jobcenter weiterhin von den Bedingungen im Einzelfall (etwa Vorhandensein eines Bankkontos) abhängig gemacht und kann auch einen kürzeren Zeitraum als ein Monat umfassen.
Verlinkung zur Weisung:
– Übersicht: www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen (siehe August 2021)
– Link zum Dokument: www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202108006_ba147135.pdf
Der Paritätische Gesamtverband, Fachinfo vom 15. September 2021