Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig: Der Paritätische zum Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

Das ergangene Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, das den einmaligen Corona-Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende für zu gering und verfassungswidrig hält, kommentiert der Paritätische Gesamtverband wie folgt:

Der Paritätische Gesamtverband bewertet es als beschämend, dass das Sozialgericht Karlsruhe nun bereits zum wiederholten Mal das armutspolitische Versagen dieser Bundesregierung in der Corona-Krise feststellen muss. Mit dem Hinweis, dass ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat nötig wäre, um die Mehrbedarfe angesichts der Pandemie zu kompensieren, folgt das Gericht der Forderung von rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbänden.

“Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Deutschland wieder seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommt”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Es braucht eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und für die Dauer der Pandemie finanzielle Soforthilfe in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat für alle, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.”

Mehr Informationen zum Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” unter www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Hintergründe und Reportagen zur Lage armer Menschen während der Corona-Pandemie finden Sie auch in einer aktuellen Schwerpunktausgabe des Verbandsmagazins: https://www.der-paritaetische.de/publikation/verbandsmagazin-der-paritaetische/der-paritaetische-221/

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Gwendolyn Stilling, Pressemitteilung vom 26. März 2021