Eine Sonderveröffentlichung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) geht den Herausforderungen der durch das Präventionsgesetz verstärkten Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen auf den Grund und leitet Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Kooperation der beiden Akteure ab.
Die Krankenkassen haben mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen Präventionsgesetz einen gesetzlichen Auftrag, sich in der kommunalen Gesundheitsförderung finanziell zu engagieren. Krankenkassen und Kommunen müssen seitdem verstärkt zusammenarbeiten. Dabei treffen zwei Welten aufeinander, die sich hinsichtlich Interessen, Zielen und Arbeitsweisen stark unterscheiden.
Erfolgreiche Kooperation in den Städten Bielefeld, Erlangen und Gera
Das Deutsche Instituts für Urbanistik (Difu) zeigt in seiner Sonderveröffentlichung “Kooperation von Kommunen und Krankenkassen. Gemeinsam gesunde Lebenswelten schaffen” an den drei Städtebeispielen Bielefeld, Erlangen und Gera bisherige Erfahrungen mit der Kooperation von Kommunen und Krankenkassen auf und leitet Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit der beiden Akteure ab.
Die der Publikation zugrundeliegende Forschung war eingebettet in den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten “Forschungsverbund für gesunde Kommunen – PartKommPlus”. PartKommPlus endet 2021 nach sechsjähriger Forschung. Viele der Ergebnisse des Forschungsverbundes sind mit freiem Zugang veröffentlicht worden und sind hier auf der Website von PartKommPlus zu finden.
Im Folgenden finden Sie Ausschnitte aus Kapitel 5 “Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen” der Sonderveröffentlichung des Difu (S. 62 ff.). Diese Ergebnisse setzen sich aus Dokumentenrecherche und -analysen, Fallstudienanalysen in den ausgewählten Kommunen und Reflexionsworkshops zusammen.
Kommune als Kooperationspartnerin von Krankenkassen
- Eine umfassende Gesundheitsförderungsstrategie der Kommune mit Verlinkung zu anderen für die Gesundheitsförderung relevanten Bereichen ist ein wichtiger Rahmen für Akteurskooperationen, auch mit Krankenkassen.
- Kommunale/kommunal initiierte Netzwerke sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation von Kommune und Krankenkassen sowie für die Nachhaltigkeit von Maßnahmen.
- Krankenkassen benötigen “eindeutige”/verlässliche Ansprechperson(en) bzw. eine Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung in Kommunen.
Krankenkassen als Kooperationspartner von Kommune
- “Herkömmliche” Angebote/Produkte der Krankenkassen alleine reichen nicht aus, notwendig sind auf die spezifischen Herausforderungen und Bedarfe der jeweiligen Kommune ausgerichtete Projekte und Maßnahmen.
- Krankenkassen sollten ihre Rolle als Mitgestalterin auf kommunaler Ebene aktiv(er) wahrnehmen.
- Ansprechpartner*innen der Krankenkassen auf der lokalen/regionalen Ebene sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Kooperation.
Rahmenbedingungen für die Kooperation von Kommune und Krankenkassen: Ebenen Bund und Länder
- Die “Förderkulisse” nach dem Präventionsgesetz sollte überschaubarer und händelbarer ausgestaltet werden und auch für Kommunen nutzbar sein, die bei der Gesundheitsförderung noch am Anfang stehen.
- Parallelität von zentralen (GKV-Bündnis für Gesundheit/Landesrahmenvereinbarungen) und dezentralen Antragsverfahren (individuelle Kassenförderung) sollte erhalten bleiben.
- Die Landesrahmenvereinbarungen sollten, soweit noch nicht erfolgt, um Festlegungen zur Zusammenarbeit mit Kommunen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst ergänzt werden.
- Der “Leitfaden Prävention” des GKV-Spitzenverbandes sollte stärker “alltagspraktisch” fortgeschrieben werden.
- Bundes- und Landesebene sollten stärker als bisher Erfahrungsaustausch zur Kooperation von Kommunen und Krankenkassen ermöglichen.