Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Präsenz von Jobcentern in Sozialräumen

Eine sozialräumliche Präsenz von Jobcentern soll zum einen deren Erreichbarkeit verbessern. Insbesondere in peripheren Stadtquartieren mit einem hohen Anteil an Transferleistungsbeziehenden und in größeren Flächenlandkreisen mit ländlichen Gemeinden erleichtert eine dezentrale Präsenz tatsächlichen und potenziellen Leistungsberechtigten den Zugang zu den Dienstleistungen des Jobcenters.


Zum anderen bietet eine solche Präsenz den Jobcentern neue Möglichkeiten, auf Leistungsberechtigte zuzugehen, auch auf diejenigen, die bisher schwer oder gar nicht erreichbar waren. Wie aufsuchende Arbeit, trägt die Präsenz in Sozialräumen zur umfassenden Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 14 Abs. 1 SGB II) und zur Erfüllung der Beratungsaufgabe (§ 14 Abs. 2 Satz 3
SGB II) bei.

Der Deutsche Verein will mit diesen Empfehlungen den Jobcentern Anregungen und praktische Hinweise dafür geben, in ihrem Zuständigkeitsgebiet auch dezentral erreichbar zu sein und dafür mit anderen Trägern und Einrichtungen vor Ort zusammenzuarbeiten. Sozialräumliche Präsenz sollte Teil der institutionellen Struktur der Umsetzung des SGB II durch die Jobcenter werden, die prioritär überall dort geschaffen wird, wo es einen besonderen Bedarf dafür gibt.

Der Deutsche Verein plädiert im Folgenden dafür, dass Jobcenter und freie Träger in Netzwerken zusammenarbeiten. Dies soll unter Wahrung ihrer unterschiedlichen Aufgabe und Rollen bei der Umsetzung des SGB II erfolgen. Dabei ist die Freie Wohlfahrtspflege nicht nur Dienstleister am Individuum vor Ort, sondern durch ihre zivilgesellschaftliche Einbindung in sozialräumliche Strukturen wie Vereine, Selbsthilfegruppen oder Kirchengemeinden Basisakteur mit anwaltschaftlicher Rolle. Entsprechend ihres anwaltschaftlichen Mandats für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen ist sie eine unverzichtbarere Akteurin im Sozialraum. Anliegen des Deutschen Vereins ist es, dass Leistungsberechtigte des SGB II möglichst optimal unterstützt werden, um die jeweilige persönliche Lebenssituation zu bewältigen und zu gestalten und eine Erwerbsintegration zu erreichen. Dazu kann die Präsenz von Jobcentern in einer Netzwerkpartnerschaft mit freien Trägern vor Ort einen relevanten Beitrag leisten.

Diese Empfehlungen machen Vorschläge, wie Jobcenter eine Präsenz in Sozialräumen realisieren können. Darüber hinaus sprechen diese Empfehlungen an, dass Jobcenter durch ihre Präsenz vor Ort Sozialräume mitgestalten können. Adressatinnen und Adressaten der Empfehlungen sind die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Jobcenter sowie die Träger und Einrichtungen, die als Netzwerkpartner der Jobcenter vor Ort in den Kommunen Unterstützung, Beratung und Hilfe anbieten.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.03.2021

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., 24.03.2021