– Zwischenbericht des Instituts für Berufsforschung (IAB) bestätigt Erfolg des sozialen Arbeitsmarktes
– Gute Förderung und angemessene Jobs führen aus der Sackgasse Langzeitarbeitslosigkeit
– Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt” gesetzlich entfristen
Der soziale Arbeitsmarkt ist eine Chance für viele langzeitarbeitslose Menschen und hat sich bewährt. Das zeigt der jetzt veröffentlichte erste Zwischenbericht zum Teilhabechancengesetz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist das 2019 eingeführte Teilhabechancengesetz als Förderinstrument ein voller Erfolg, weil Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert wird. Es bietet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive – sie erhalten Lohn und Anerkennung und können somit wieder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: “Die jetzt vorgelegte Bewertung zeigt, was eine gute Förderung und passgenaue Jobs ausmachen – sie führen raus aus der Sackgasse Langzeitarbeitslosigkeit. Wir begrüßen sehr, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, aufgrund der positiven Ergebnisse aus Praxis und Wissenschaft, diese Fördermaßnahme gesetzlich entfristen will.
Die Zahl der Arbeitslosen wird als Folge der Corona-Pandemie steigen. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Langzeitarbeitslose dauerhaft die Chance erhalten, mit einer öffentlich geförderten Beschäftigung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Förderinstrument ‘Teilhabe am Arbeitsmarkt’ wird auch in der Pandemie rege genutzt und von vielen Jobcentern als ein wichtiges Element der Arbeitsmarktförderung gesehen. Ein solches Angebot der Arbeitsförderung, das vor allem auf soziale Teilhabe zielt, hat zuvor in der arbeitsmarktpolitischen Förderlandschaft gefehlt.”
Das Gesetz sieht ein Coaching für die zuvor Arbeitslosen vor, das sie unterstützt und im Job begleitet. Maria Loheide: “Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht einen langen Atem. Sie müssen ganzheitlich begleitet werden, damit eine nachhaltige Stabilisierung im Alltag und im Beruf erreicht wird. Wie erfolgreich dieser Weg sein kann, zeigt sich in den vielen Erfolgsgeschichten aus der Praxis diakonischer Träger. Dieses Instrument der Förderung ist eine große Chance für viele Langzeitarbeitslose – es muss gesetzlich entfristet werden.”
Hintergrund:
Bei einer Beschäftigung nach §16i SGB II des Teilhabechancengesetzes bekommen Arbeitgeber für bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorher mindestens sechs der letzten sieben Jahre auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Finanziert wird dies u.a. durch Mittel, die ansonsten für den Leistungsbezug aufgewendet würden. So wird dank dieses Passiv- Aktiv-Transfers (PAT) Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert und einer Zielgruppe, die dem Arbeitsmarkt sehr fern ist, neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/
Kurzbericht des IAB:
Komplette IAB-Zwischenevaluation:
http://doku.iab.de/forschungsbericht/2021/fb0321.pdf
Bericht des BMAS:https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/bericht-bmas-zur-umsetzung-des-teilhabechancengesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 18.03.2021