Geförderte berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen: abnehmende Eintritte trotz positiver Wirkung

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung wird berufliche Weiterbildung für Beschäftigte immer wichtiger. Für Arbeitslose gilt dies nicht minder.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen soll dazu beitragen, dass diese durch die Anpassung ihrer Qualifikationen, insbesondere durch einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wieder eine Beschäftigung aufnehmen können und diese möglichst längerfristig behalten. Gleichzeitig soll das Risiko einer späteren, erneuten Arbeitslosigkeit verringert und Fachkräfteengpässen entgegengewirkt werden. Hierfür spielen abschlussorientierte Weiterbildungen eine besonders bedeutende Rolle.

Für die Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung gibt die Bundesagentur für Arbeit meist Bildungsgutscheine aus, die bei einem zertifizierten Träger für einen zertifizierten Kurs eingelöst werden können.

Die Zugangszahlen in geförderte Weiterbildungen gehen zurück

Die Förderung kann sowohl durch die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) als auch durch die steuerfinanzierte Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II) erfolgen. Aktuelle Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen, dass die Zugänge in geförderte berufliche Weiterbildungen von Arbeitslosen in beiden Rechtskreisen in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Die monatlichen Eintritte von Beschäftigten in SGB-III-geförderte Weiterbildung sind seit 2016 tendenziell gestiegen, mit einem Zwischenhoch im Jahr 2019. Zugleich unterliegen die Zugangszahlen einem saisonalen Trend: Die meisten geförderten Weiterbildungen beginnen im dritten Quartal. In den anderen Quartalen sind sehr viel weniger Eintritte zu verzeichnen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. © IAB

Bei den abschlussorientierten Maßnahmen ist der Trend ebenfalls rückläufig. Sie umfassen neben Umschulungen auch Teilqualifizierungen und die Vorbereitung auf die Externenprüfung – also die Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung, beispielsweise bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer (siehe Abbildung 2).

Der Anteil der Eintritte in abschlussorientierte Weiterbildungen an allen Eintritten Arbeitsloser in geförderte Weiterbildungen lag im Beobachtungszeitraum rechtskreisübergreifend bei durchschnittlich 20 Prozent, bei monatlichen Schwankungen zwischen 12 und 32 Prozent.

Abbildung 2: Die Zahl der jährlichen Eintritte von Beschäftigten in SGB-III-geförderte Weiterbildung ist zwischen 2016 und 2021 nahezu kontinuierlich von 15.000 auf über 30.000 gestiegen. Lediglich im Pandemiejahr 2020 nahm sie auf circa 27.500 Eintritte ab, bevor sie im darauffolgenden Jahr wieder auf circa 32.000 anstieg. Zugleich sank der Anteil der Umschulungen deutlich. Er nahm zwischen 2019 und 2021 von 36,4 auf 24,5 Prozent ab. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. © IAB

Im August 2016 wurde eine Weiterbildungsprämie für geförderte abschlussorientierte Weiterbildungen eingeführt, die bei einem nachgewiesenen erfolgreichen Abschluss der Zwischen- oder Abschlussprüfung 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro beträgt. Sie ging aber weder mit einer deutlichen Ausweitung noch mit einer geänderten Zusammensetzung des Teilnehmerkreises einher. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von Eva Kleifgen und anderen, die als IAB Forschungsbericht 15/2022 erschienen ist.

Der Rückgang der Eintritte in BA-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen, auch bei den abschlussorientierten Weiterbildungen, dürfte sich nur zum Teil auf die im Frühjahr 2020 einsetzende Covid-19-Pandemie zurückführen lassen, denn der Abwärtstrend hält weiter an. Eine Analyse der Förderintensität, gemessen als der Anteil der Fördereintritte an den im Vormonat arbeitslosen Personen, ändert ebenfalls kaum etwas an diesem Bild. Bereits vor dem Einbruch zu Beginn der Pandemie sank die Förderintensität deutlich und stieg danach kaum wieder an.

Angesichts der nicht unerheblichen Kosten von geförderten Weiterbildungen, insbesondere von Umschulungen, stellt sich die Frage nach deren Wirkung: Wie viele Arbeitslose kommen dank dieser Weiterbildung (wieder) in Beschäftigung? Und wie hat sich der Lohn durch die Weiterbildung entwickelt?

Zur Wirkung der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen liegen zahlreiche Studien mit empirische Befunden vor. Als Erfolgskriterium wird im Allgemeinen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit oder die Wahrscheinlichkeit eines Verbleibs oder Wiedereintritts in Arbeitslosigkeit herangezogen. Dazu werden die Arbeitsmarktergebnisse der Teilnehmenden mit den Arbeitsmarktergebnissen einer adäquat gebildeten Vergleichsgruppe, bestehend aus „statistischen Zwillingen“, verglichen. Studien zeigen, dass sowohl individuelle Eigenschaften wie Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand und Erwerbsbiografie, als auch regionale Merkmale relevant sind.

Insbesondere Umschulungen verbessern die Arbeitsmarktchancen deutlich

Fast alle wissenschaftlichen Wirkungsanalysen der letzten Jahre zeigen, dass berufliche Weiterbildung die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen – unabhängig vom Rechtskreis – verbessert. Die Teilnehmenden profitieren im Schnitt umso stärker, je schlechter ihre Beschäftigungsaussichten vor Antritt der Maßnahme waren. Denn durch die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung sollen ja gerade diejenigen Qualifikationsdefizite ausgeglichen werden, welche die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren.

Kürzere Maßnahmen sind zwar mit geringeren Kosten verbunden und führen zu einer schnelleren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die höchsten und nachhaltigsten Wiedereingliederungseffekte werden jedoch den längerfristigen Maßnahmen für gering Qualifizierte (beziehungsweise für Personen mit veralteten oder durch lange Nichterwerbstätigkeit entwerteter Qualifikation) bescheinigt, die zum Erwerb eines anerkannten Ausbildungsabschlusses führen (Umschulungen).

So haben Thomas Kruppe und Julia Lang in einer Studie aus dem Jahr 2018 gezeigt, dass der Fördereffekt bei Umschulungen in den vier Jahren nach Beginn der Maßnahme auf bis zu 28 Prozentpunkte bei Frauen und fast 18 Prozentpunkte bei Männern steigt. Er fällt auch später nicht mehr unter 23 (Frauen) beziehungsweise 15 (Männer) Prozentpunkte.

Den Ergebnissen einer IAB-Studie von Sarah Bernhard aus dem Jahr 2016 zufolge entfalten im Rechtskreis SGB II Weiterbildungen von mindestens zwölf Monaten Dauer (meist: Umschulungen) nach circa dreieinhalb Jahren teilweise doppelt so große positive Effekte wie berufliche Weiterbildungen mit kürzeren Förderdauern. Auch Bernd Fitzenberger und Koautorinnen kommen in ihrer Untersuchung aus dem Jahr 2022 zu dem Ergebnis, dass eine längere geplante Weiterbildungsdauer typischerweise zu höheren mittel- bis langfristigen Beschäftigungseffekten führt.

Annabelle Doerr und Koautorinnen haben in einer Studie aus dem Jahr 2017 die Wirkung von Bildungsgutscheinen betrachtet. Sie finden für einen Zeitraum von vier bis sieben Jahren, nachdem Arbeitslose einen Bildungsgutschein erhalten haben, nur leicht positive Effekte auf die Beschäftigung und keine Effekte auf deren Einkommen. Allerdings zeigen sich stärkere positive Effekte bei gering Qualifizierten, die den Gutschein auch eingelöst haben. Darüber hinaus finden sich – verglichen mit Arbeitslosen mit höheren Qualifikationen – stärkere positive Effekte sowohl bei Arbeitslosen mit geringen als auch bei solchen mit mittleren Qualifikationen, die an Weiterbildungen mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf teilgenommen haben.

Wie stark eine Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit erhöht, hängt allerdings auch vom angestrebten Beruf ab. Christine Dauth und Julia Lang kommen in einer Studie aus dem Jahr 2019 zu dem Ergebnis, dass die positiven Beschäftigungseffekte bei Gesundheits- und Pflegeberufen besonders hoch ausfallen. Die für die meisten Absolventen ebenfalls positiven Effekte auf das kumulierte Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kommen aufgrund der langen Ausbildungszeit jedoch erst zeitverzögert zum Tragen.

Was aus Sicht der Arbeitslosen gegen eine Teilnahme sprechen kann

Trotz dieser deutlichen Verbesserung der Arbeitsmarktchancen gibt es aus Sicht von Arbeitslosen Hemmnisse für eine Teilnahme. In einer Befragung haben Martin Dietz und Christopher Osiander im Jahr 2014 solche Hinderungsgründe untersucht (lesen Sie dazu den IAB-Kurzbericht 14/2014). Dazu wurden Arbeitslose gebeten, sich vorzustellen, dass ihnen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit der Dauer von mindestens einem Jahr anbietet. Dann sollten die Befragten beurteilen, ob beziehungsweise welche zehn Aussagen zu möglichen Problemen bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen auf sie zutreffen.

Die beiden am häufigsten genannten Schwierigkeiten betrafen finanzielle Aspekte. Knapp 64 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass niemand ihnen die zukünftigen finanziellen Vorteile aufgrund einer Weiterbildung garantieren könne, also beispielsweise höhere Beschäftigungssicherheit oder ein höheres Einkommen. Auch wenn dies sicherlich zutrifft, dürfte manchen Arbeitslosen nicht bewusst sein, wie stark der Zusammenhang zwischen formalen Bildungsabschlüssen und dem (Lebens-)Einkommen tatsächlich ist.

Zugleich dürfte nicht wenigen Arbeitslosen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, ein kurzfristig verfügbares Einkommen oberhalb des Transferbezugs, zum Beispiel durch eine Tätigkeit im Helferbereich, attraktiver erscheinen als die (unsichere) Aussicht auf ein späteres höheres Einkommen durch eine längerfristige Weiterbildungsmaßnahme. Darauf deutet auch das zweite wichtige Ergebnis der dieser Befragung hin: Etwa 44 Prozent der Befragten gaben an, dass sie es sich nicht leisten könnten, über den Zeitraum von einem Jahr oder länger auf Erwerbseinkommen zu verzichten.

Ob das im Rahmen des Bürgergeldes eingeführte Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro neben der Weiterbildungsprämie tatsächlich einen zusätzlichen Anreiz für die Teilnahme an abschlussorientierten Weiterbildungen bietet, bleibt abzuwarten. Für die Teilnahme an anderen geförderten beruflichen Weiterbildungen, die länger als acht Wochen dauern, soll mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro ebenfalls ein zusätzlicher Anreiz geboten werden. Allerdings geben die bisherigen Erkenntnisse aus der Einführungsphase der Weiterbildungsprämie wenig Anlass für allzu hohe Erwartungen.

Im IAB-Forschungsbericht 18/2022 wurde eine aktuelle Befragung von Arbeitslosen, die keinen Berufsabschluss haben und Arbeitslosengeld beziehen, ausgewertet. Danach konnten sich circa 70 Prozent grundsätzlich vorstellen, an einer Umschulung teilzunehmen, während ein Fünftel dies verneinte. Die Teilnahmebereitschaft veränderte sich kaum, wenn auf die Weiterbildungsprämie oder das zusätzliche monatliche Weiterbildungsgeld verwiesen wurde, auch wenn 60 Prozent das Weiterbildungsgeld und 71 Prozent eine Weiterbildungsprämie als wichtig ansahen.

Als bedeutender für die Attraktivität einer solchen Berufsausbildung sahen fast 90 Prozent ein passendes Berufsziel und – nach Absolvierung der Umschulung – interessantere Aufgaben, bessere Berufschancen und einen besseren Verdienst an.

Fazit

Angesichts des beschleunigten Strukturwandels wird der Bedarf an Fachkräften weiter steigen. Daher ist es unabdingbar, das Potenzial an Arbeitskräften und insbesondere an Fachkräften zu erhöhen. Die Qualifizierung von Arbeitslosen kann nicht nur aus individueller Sicht hilfreich sein, indem sie die Beschäftigungschancen der Teilnehmenden verbessert. Sie leistet zudem einen Beitrag, um Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken.

Die Bürgergeldreform setzt verstärkt auf finanzielle Anreize für die Teilnahme an geförderten, insbesondere abschlussbezogenen Weiterbildungen. Durch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs im Bürgergeld-Gesetz kann Arbeitslosen zudem eher ein Angebot einer Weiterbildungsförderung unterbreitet werden anstatt sie in kurzfristige Beschäftigungen vermitteln zu müssen. Darüber hinaus können flankierende oder vorbereitende Maßnahmen für Personen, die beispielsweise Lernschwierigkeiten haben, die Teilnahmebereitschaft und die Erfolgschancen erhöhen.

Da vor allem bessere Berufschancen und interessantere Arbeitsinhalte als wichtige Gründe für die Teilnahme an einer Weiterbildung genannt werden, könnte sich eine entsprechend vertiefte Beratung der Arbeitslosen bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme als hilfreich erweisen.

In aller Kürze

  • Sowohl Arbeitslose, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, als auch solche, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, können unter gewissen Voraussetzungen an einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildung teilnehmen.
  • Die Zugangszahlen in geförderte Weiterbildungen sind in den letzten Jahren gesunken. Das gilt sowohl für Weiterbildungen insgesamt als auch für Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Umschulungen), die etwa 20 Prozent aller Weiterbildungen ausmachen.
  • Zur Wirkung der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen liegt eine größere Anzahl empirischer Studien vor. Sie zeigen, dass sich diese positiv auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und das Einkommen auswirken.
  • Umschulungen dauern zwar am längsten, führen im Vergleich zu kürzeren Weiterbildungen aber zu den längerfristig höchsten Beschäftigungseffekten.
  • Trotzdem gibt es aus Sicht von Arbeitslosen Hemmnisse für eine Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Am häufigsten werden hier finanzielle Aspekte genannt.
  • Als bedeutendste Kriterien für die Attraktivität einer Umschulung wurden in Befragungen von Arbeitslosen vor allem ein passendes Berufsziel, interessantere Aufgaben, bessere Berufschancen und ein besserer Verdienst angegeben.

Literatur

Bernhard, Sarah (2016): Berufliche Weiterbildung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Langfristige Wirkungsanalysen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 65, H. 7, S. 153-161.

Dauth, Christine; Lang, Julia (2019): Can the unemployed be trained to care for the elderly? The effects of subsidized training in elderly care. In: Health Economics, Jg. 28, H. 4, S. 543-555.

Dietz, Martin; Osiander, Christopher (2014): Weiterbildung bei Arbeitslosen: Finanzelle Aspekte sind nicht zu unterschätzen. IAB-Kurzbericht Nr. 14.

Dörr, Annabelle; Fitzenberger, Bernd; Kruppe, Thomas; Paul, Marie; Strittmatter, Anthony (2017): Employment and earnings effects of awarding training vouchers in Germany. In: ILR review, Jg. 70, H. 3, online erschienen am 19.07.2016, S. 767-812.

Dohmen, Thomas; Kleifgen, Eva; Künn, Steffen; Stephan, Gesine (2022): Geförderte Umschulungen für Personen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis SGB III: Kenntnis, Teilnahmebereitschaft und Attraktivitätskriterien. Abschlussbericht. IAB-Forschungsbericht Nr. 18.

Fitzenberger, Bernd ; Aderonke, Osikominu; Paul, Marie (2022): The effects of training incidence and planned training duration on labor market transitions. Journal of Econometrics, online erschienen am 26.05.2022.

Kleifgen, Eva; Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Osiander, Christopher; Roesler, Konrad; Stephan, Gesine (2022): Förderung der abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung: Entwicklung von Zugangszahlen und Teilnahmestrukturen vor und nach der Einführung der Weiterbildungsprämien im Jahr 2016. IAB-Forschungsbericht Nr. 15.

Kruppe, Thomas; Lang, Julia (2018): Labour market effects of retraining for the unemployed – The role of occupations. In: Applied Economics, Jg. 50, H. 14, online erschienen am 25.08.2017, S. 1578-1600.

Bericht von Thomas Kruppe und Julia Lang, erschienen am 20. Februar 2023 im IAB-Forum