Im Zentrum des wegen der Pandemie online stattfinden Gipfels am 9. März stand die Förderung von Migrant*innen auf dem Arbeitsmarkt. Mit einem mehr als 100 Punkte umfassenden „Nationalen Aktionsplan“ soll die Bundesregierung die Integration von Zuwanderern fördern.
Der auf dem Integrationsgipfel verabschiedete Nationale Aktionsplan wurde in den vergangenen drei Jahren von rund 300 Organisationen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen sowie der Zivilgesellschaft, darunter 75 Migrant*innenorganisationen, erarbeitet und soll bestehende Defizite auf dem Arbeitsmarkt beheben.
In dem Aktionsplan sind mehr als einhundert Kernmaßnahmen enthalten, die an den fünf Phasen der Zuwanderung und Zusammenhalt ausgerichtet sind.
Die erste Stufe soll bereits vor der Zuwanderung greifen. Bereits in den Herkunftsländern sollen Aufklärungs- und Informationsangebote angeboten werden und u.a. um die gezielte Gewinnung von Fachkräften gehen.
Die zweite Stufe betrifft Maßnahmen zur Erstintegration, wie Sprachförderung, Beratung, anerkennung von Bildungsabschlüssen.
In Stufe drei geht es die Förderung bürgerschaftlichen Engagments im Ehrenamt und in Vereinen sowie konkret um die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft.
Stufe vier behandelt Themen rund um Teilhabe und das Zusammenwachsen einer Gesellschaft, wie z.B. Informationskampagnen, mit denen in der Bevölkerung und bei Arbeitsgebern für eine positive Einstellung gegenüber Zuwanderung geworben werden soll.
Stufe fünf umfasst Maßnahmen zur Förderung der Einbürgerung, politischer Partizipation, interkultureller Öffnung und der Teilhabe in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus.
Weitere Informationen zum 13. Integrationsgipfel finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/13-integrationsgipfel-1873604
Mitschrift Pressekonferenz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-weiteren-teilnehmern-im-anschluss-an-den-13-integrationsgipfel-am-9-maerz-2021-1874070
Quelle: Der PARITÄTISCHE Mecklenburg-Vorpommern – Informationsservice vom 17.03.2021