Der Kreisseniorenbeirat Mecklenburgische Seenplatte (MSE) hat im Januar 2021 einen Brief an die 20 Bürgermeister/Amtsvorsteher des Landkreises und die Seniorenvereinigungen aus dem Landkreis geschickt. Darin werden Arbeit und Ziele sowie die Notwendigkeit der Seniorenbeiräte beschrieben. Wir veröffentlichen dieses Schreiben in Auszügen:
Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Senioren haben sich zu einem besonderen Aufgabengebiet
entwickelt. Als demokratische Initiative zur Beteiligung älterer Menschen am kommunalpolitischen Geschehen gibt es Seniorenbeiräte. Ihr Hauptanliegen soll die Beteiligung von Senioren bei der Lösung ihrer vielfältigen Probleme und eine Verbesserung der sozialen Teilhabe sein.
Seit 2012 werden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen durch einen Kreisseniorenbeirat (KSBMSE) vertreten. Er nimmt die Interessen aller im Landkreis lebenden älteren Einwohner gegenüber dem Kreistag, dessen Ausschüssen und der Kreisverwaltung wahr und vertritt diese in der Öffentlichkeit. Er ist ein kommunales Gremium des Landkreises und wird vom Kreistag und seinen Ausschüssen sowie der Verwaltung im Rahmen seiner Aufgaben in die Entscheidungsfindungen einbezogen.
Der KSB-MSE wirkt bei der Planung und Umsetzung von Angeboten, welche die spezifischen Belange der älteren Generation im Zusammenhang kommunalen Lebens aufzeigen, mit.
Dies gilt insbesondere in Belangen der Themen:
• Wohnen im Alter
• Mobilität im Alter
• Alter, Gesundheit und Pflege
• Kultur, Freizeit und Bildung im Alter
• Arbeit im Alter
• bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Teilhabe
• Infrastruktur und Daseinsvorsorge
• Gestaltung des sozialen Zusammenlebens
Aufgabe des Kreisseniorenbeirats ist, die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Mitbürger bei kommunalen Entscheidungen zu verbessern, Initiativen älterer Menschen zu begleiten und zu unterstützen.
Er setzt sich auch für eine Verbesserung des Verständnisses zwischen junger und älterer Generation
(Generationendialog) ein. Wir unterstützen dabei auch die Forderung des Landesseniorenbeirats, analog zum Altenparlament ein Jugendparlament auf Grundlage eines Jugendmitwirkungsgesetzes im Land zu etablieren. Wir pflegen die Kontakte zu den Kreistagsfraktionen, Sozialverbänden sowie dem Landesseniorenbeirat. Der Kreisseniorenbeirat erstattet gegenüber dem Kreistag jährlich Bericht.
Im Zuge von stetig wachsender Altersarmut, Segregation und teilweise auch Vereinsamung sind wir alle aufgefordert, etwas zu tun. Aber die Seniorinnen und Senioren leben in unseren Dörfern und Städten. Leider ist festzustellen, dass hier für die Seniorenpolitik bisher noch so gut wie keine Maßnahmepläne bzw. Handlungsfelder abgesteckt sind.
Dies gelingt uns aber nur, wenn wir gegenüber unseren Gemeindevertretern, den Stadtvertretungen und
auch dem Kreistag sowie den jeweilig angeschlossenen Ämtern unsere Erwartungen auch kundtun.
Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit dem im Kreis in der Seniorenarbeit tätigen Verbänden und Vereinen. Wir möchten darauf hinwirken, dass in allen Städten und Gemeinden Seniorenbeiräte gebildet werden.
Im Jahr 2018 hat es Beratungen mit den Bürgermeistern gegeben. In diesen hatten wir uns dazu verständigt, dass:
- die Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe mehr in den Arbeitsalltag der Verwaltungen zu berücksichtigen ist;
- mit uns gemeinsam weitere Seniorenbeiräte, mindestens auf Amtsbasisgröße, zu bilden sind und diese
auch finanziell mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden; - da, wo derzeit noch keine Seniorenbeiräte arbeiten, wenigstens ein Verantwortlicher für Seniorenarbeit
zu benennen ist; - selbst bereit zu sein, auch wenn man noch nicht aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden ist, aktiv im
KSB-MSE oder in kommunalen Seniorenbeiräten mitzuarbeiten, um so die geballten Erfahrungen im Interesse der Seniorenpolitik mit einzubringen.
Aber bisher ist noch keine Reaktion dazu festzustellen. Es sei in dem Zusammenhang auch erinnert an den § 2 der Kommunalverfassung MV, in dem es u.a. heißt:
“Die Gemeinden sind … im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit „(1) verpflichtet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
(2) Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung … (vieler Aufzählungen auch) … der gesundheitlichen und sozialen Betreuung.“
Wenn wir von der Seniorenarbeit als einer Querschnittsaufgabe sprechen, sollte das alle betreffen. Von der Verwaltung mit dem Landrat an der Spitze, von der Politik bis zu jedem Bürgermeister oder Verwaltungschef.
Kurz und gut: Seniorenpolitik betrifft alle Ressourcen und ist generationsübergreifend zu verstehen. Das Gemeinwesen ist gut beraten, wenn es die Kompetenz und Erfahrung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzt.
Professor Dr. Hans-Joachim Götze
Vorsitzender des KSB Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg
Quelle: Übernommen aus Seniorenkurier 01-2021