Neues Förderprogramm: Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

Die COVID-19-Pandemie führt gesellschaftlich wie wirtschaftlich zu massiven Herausforderungen. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Auch die sozialen Einrichtungen, deren Relevanz in der Corona-Krise einmal mehr deutlich geworden ist, werden mit zwei neuen Förderprogrammen des Bundesumweltministeriums unterstützt: Neben dem Programm „Sozial & Mobil“ wird die Bundesregierung das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auflegen. Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen werden in den Jahren 2020 bis 2023 dabei unterstützt, sich gegen die Folgen des Klimawandels (z.B. Hitze, Starkregen oder Hochwasser) zu wappnen. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 150 Millionen Euro.

Wer kann von dem Förderprogramm profitieren?
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize sind z.B. ebenso antragsberechtigt wie Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen. Für Anträge, die bereits bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, gilt teilweise eine erhöhte Förderquote von bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige Vereinigungen,
wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.

Was wird genau gefördert?
Im Rahmen des Programms fördert das Bundesumweltministerium umfassende Beratungen und konkrete Anpassungsmaßnahmen für soziale Einrichtungen: Soziale Einrichtungen erhalten die Möglichkeit, passgenaue Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Gefördert wird die strategische Konzeptentwicklung ebenso wie die Umsetzung vorgeschlagener Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu können gehören bauliche Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Speicherflächen für Regenwasser, schattenspendende Pavillons, Installation von Sonnensegeln oder der Bau von Wasserspielplätzen. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen wird das Thema Klimaanpassung bei den Beschäftigten aber auch den zu betreuenden Personen und ihren Angehörigen adressiert.

Wann startet das Förderprogramm und wie funktioniert die Beantragung der Fördermittel?
Das Programm startet am 2. November 2020. Das erste Förderfenster war in 2020 bis zum 15. Dezember geöffnet; weitere Förderfenster folgen.

Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums werden alle Förderunterlagen und Detailinformationen bereitgestellt. Projektträger für die Umsetzung der Förderrichtlinie ist die
ZUG – Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH. Aufgrund der kurzen Programmlaufzeit ist eine schnelle Beantragung empfehlenswert.

Der Inhalt der Förderrichtlinie, umfassende Informationen zum Antragsverfahren und Weiteres stehen aktuell bereit unter: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/

Newsletter Soziale Lage und Gesundheit | Ausgabe 41