Stellungnahme der Bundesregierung zum 1. Präventionsbericht

Gesundheitsförderung und Prävention sind in Deutschland Aufgaben vieler Akteure auf Bundes-, Landes- und insbesondere kommunaler Ebene. Für zahlreiche Bereiche der Prävention und Gesundheitsförderung und weitere Bereiche mit Relevanz für die Gesundheit der Bevölkerung liegen die Zuständigkeiten bei den Ländern und in der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden (z. B. für den öffentlichen Gesundheits-dienst, das Schulwesen, die Kinder- und Jugendhilfe).

Die Nationale Präventionskonferenz legt mit dem Präventionsbericht erstmals eine umfassende Bestands-aufnahme zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in Deutschland vor. Der Bericht schafft weitgehende Transparenz über die Akteure und deren Leistungen, über die Erfahrungen mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes und einen Überblick über die gesundheitliche Lage und ihre Einflussfaktoren für die von der Nationalen Präventionskonferenz definierten Zielgruppen für Gesundheitsförderung und Prävention.

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat mit dem 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz den Auftrag erhalten, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben. Der Präventionsbericht der NPK ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie. Er gibt künftig alle vier Jahre einen Überblick über das Engagement zur Erreichung der Ziele, die zur Förderung der Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe in Lebenswelten wie Kommunen, Schulen, Betrieben oder Pflegeeinrichtungen vereinbart wurden.

Der vorliegende Bericht zeigt eine erste Bestandsaufnahme der im Jahr 2017 durchgeführten Aktivitäten zur Umsetzung der Präventionsstrategie und der gesammelten Erfahrungen der beteiligten Akteure bei ihrem gemeinsamen Engagement. Außerdem bietet der Bericht einen Überblick über weitere Maßnahmen, die auf Basis des Präventionsgesetzes initiiert wurden.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass sowohl das Präventionsgesetz als auch die nationale Präventions-strategie engagiert und ergebnisorientiert umgesetzt werden: Bundesweit wurden in den Ländern und Kommunen Strukturen und Prozesse etabliert, um Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung stärker zu verzahnen und zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Die Sozialversicherungsträger haben mit den zuständigen Landesministerien und weiteren Partnern Vereinbarungen geschlossen, in denen sie gemeinsame Ziele und Handlungsfelder festgelegt und die Koordination von Leistungen geregelt haben. Ihre Beratungsangebote für Betriebe haben die Sozialversicherungsträger ebenfalls ausgeweitet und aufeinander abgestimmt.

Die Stellungnahme und den angefügten Bericht finden Sie hier.

Quelle: Drucksache 19/26140, 14.01.2021