Vereinbarung mit den Landkreisen: Planungssicherheit für soziale und gesundheitliche Beratungsangebote

Kontinuität bei den sozialen und gesundheitlichen Beratungsangeboten: Sozialministerin Stefanie Drese hat mit allen sechs Landkreisen Zuweisungsvereinbarungen zur finanziellen Neustrukturierung der Beratungslandschaft ab dem Jahr 2022 abgeschlossen. Auch mit den beiden kreisfreien Städten, der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin, strebt das Sozialministerium eine zeitnahe Unterzeichnung an.

„Die sozialen und gesundheitlichen Beratungsangebote sind gesichert. Der Zeitplan bleibt erhalten und setzt den Beschluss des Landtages um“, betonte Ministerin Drese. „Damit erhalten Menschen, die auf Rat und Hilfen angewiesen sind, in allen Regionen unseres Landes weiterhin Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach festgelegten Standards“, so Drese.

Auch für die Beraterinnen und Berater und deren Träger in den sechs Landkreisen besteht nach Ansicht von Ministerin Drese nun endgültig Klarheit und Sicherheit. Durch die Neustrukturierung der Finanzstrukturen ergäben sich zukünftig deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten.

„Wir kommen weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung hin zur mehrjährigen Leistungsvereinbarung“, so Drese. Die Landesmittel werden ab 2022 an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht zur Weiterleitung an die Träger. Drese: „Das Land stellt den dafür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig steigende freiwillig eingesetzte Landesmittel auf der Grundlage der Zuweisungsvereinbarungen zur Verfügung.“

Hintergrund:

Mit dem zweiten Abschnitt des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes (WoftG) werden die soziale Beratung und die Gesundheitsberatung in Mecklenburg-Vorpommern von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wahrgenommen. Das Land unterstützt hierbei die Landkreise und kreisfreien Städte und erhöht seine Mittel von rund 4,67 Millionen Euro im Jahr 2019 auf knapp 5,55 Millionen Euro im Jahr 2022.

Das WoftG M-V umfasst folgende sechs Beratungsarten:

  • allgemeine soziale Beratung gemäß § 11 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung gemäß § 11 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
  • Beratung von Menschen mit Behinderungen
  • Ehe- und Lebensberatung
  • Sucht- und Drogenberatung gemäß § 21 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung gemäß § 14 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Ziel der finanziellen Neustrukturierung der Beratungslandschaft ist eine ausgewogene und bedarfsgerechte Struktur in den Beratungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu werden die Landesmittel pro Kopf der Bevölkerung auf die Gebietskörperschaften verteilt.