Der Zugang zu Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung hat für die Integration Geflüchteter eine zentrale Bedeutung. Zur genannten Gruppe werden im Folgenden Asylbewerberinnen und -bewerber, Schutzberechtigte, Inhaberinnen und Inhaber sonstiger humanitärer Aufenthaltstitel sowie Personen mit einer Duldung gezählt.
Bei Beratung und Leistungsgewährung müssen sozial-, aufenthalts- und asylverfahrensrechtliche Regelungen zu Förderinstrumenten, Beschäftigungserlaubnis und räumlichen Beschränkungen berücksichtigt werden. Diese sind ihrerseits unterschiedlich ausgestaltet – insbesondere nach Aufenthaltsstatus einschließlich Untergruppen zum Aufenthaltsstatus, teils aber auch nach dem Datum der Einreise, der Voraufenthaltszeit oder der Unterbringungsform. Dabei sind auch Unterschiede zwischen betrieblicher und schulischer Berufsausbildung zu beachten: Anders als bei der schulischen gilt es bei der betrieblichen Berufsausbildung differenzierte Fragen der Beschäftigungserlaubnis zu beachten. Zudem sind die genannten Regelungen in den letzten Jahren oft geändert worden.
2019 wurden mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz die Zugänge zur Berufsausbildungsförderung umfassend neu geordnet und vereinfacht. Parallel wurde durch Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die sog. Förderlücke geschlossen. Sie war bis dahin nach 15 Monaten bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in einer Berufsausbildung entstanden. Die Komplexität an der Schnittstelle von verschiedenen Gesetzbüchern und Verordnungen6 stellt Praktikerinnen und Praktiker bei Leistungsgewährung und Beratung vor fachliche Herausforderungen. Ihnen möchte der Deutsche Verein mit der vorliegenden Handreichung eine verständliche Praxishilfe zur Verfügung stellen.
Zielgruppe dieser Handreichung sind Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Migrations- und Sozialberatung, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Ausländerbehörden, Jugendämtern, Bildungsstätten und sonstigen Institutionen oder Einrichtungen, die mit Leistungsgewährung oder Beratung im Bereich der Arbeitsmarktintegration betraut sind.
Der Deutsche Verein betont, dass neben den rechtlichen auch praktische Herausforderungen für eine gelingende Berufsausbildung Geflüchteter in den Blick genommen werden sollten. Dazu zählen beispielsweise ihr Alter, schulische Aufholbedarfe, fehlende Kenntnisse über Berufsausbildungsstrukturen und -zugänge, Relevanz eines Abschlusses, Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, die Wohnsituation, Diskriminierungserfahrungen oder auch geschlechtsspezifische Erschwernisse für Frauen.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.06.2021
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., 16.06.2021